CSR steht für Corporate Social Responsibility. Diese „unternehmerische Gesellschaftsverantwortung“  bedeutet Nachhaltigkeit. Früher als freiwillige Leistung eines Unternehmens gesehen, besteht inzwischen für immer mehr Unternehmen eine Pflicht zur Nachhaltigkeits-Berichtserstattung. Wie erstellt man denn nun einen perfekten CSR-Bericht?

1. Festlegung Zeitplan – wann greift für mich spätestens die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung?

Noch vor wenigen Jahren war er freiwillig, nun wird der CSR-Bericht für immer mehr Unternehmen zur Pflicht. Bisher sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen betroffen,

  • die im Schnitt eines Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeitende haben und
  • deren Umsatzerlöse sich auf mehr als 40 Millionen Euro belaufen oder deren Bilanzsumme bei mehr als 20 Millionen Euro liegt.

Ab dem Jahr 2025 (bezogen auf das Berichtsjahr 2024) werden stufenweise zusätzlich alle großen Unternehmen berichtspflichtig, die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro
  • Nettoumsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro
  • mindestens 250 Mitarbeitende.

Und ab 2026 kommen börsennotierte KMUs und kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen, dazu. Eingetragene Vereine und Stiftungen sind nach derzeitigem Stand nicht berichtspflichtig. Gemeinnützige Körperschaften sind nur dann berichtspflichtig, wenn sie die Rechtsformen KG, KGaG oder GmbH haben und die o.g. Schwellenwerte errreichen.

2. Festlegung Zielgruppe – an und für wen will ich berichten?

Eigentlich eine ganz einfache Sache: an die Stakeholder des jeweiligen Unternehmens. Schwieriger wird es erst, wenn diese Stakeholder definiert werden sollen: sind es die Kunden? Die Anteilseigner (Aktionäre z.B.)? Geschäftspartner? Die breite Öffentlichkeit? Die jeweilige Kommune? Und kann man das immer so scharf trennen, häufig gibt es Überschneidungen? Desweiteren kann es passieren, dass die Interessen der verschiedenen Stakeholder diametral auseinandergehen …

Zusätzlich müssen die Nachhaltigkeitsinformationen einem Abschlussprüfer oder einem unabhängigen Dienstleister zur Prüfung, zum Testat vorgelegt werden. Desweiteren lesen auch Finanzanalysten aufmerksam die Nachhaltigkeitsberichte, denn sie haben die Wichtigkeit der Themen Nachhaltigkeit, Ökologie, Ethik, Soziales erkannt. Eine Firma, die diese Werte missachtet, zum Beispiel ihre Mitarbeiter ausbeutet und damit „verbrennt“, zu viele Ressourcen verbraucht etc., wird bald ohne Basis für ihr Geschäft dastehen. Das führt zu finanziellem Misserfolg und langfristig zum Scheitern …

3. Festlegung Berichtstandard – nach welchem Standard (GRI usw.) richtet sich mein CSR-Bericht?

Hier gibt es verschiedene Ansätze:

  1. Sie können einen Bericht erstellen, ohne einem Standard zu folgen. Dabei erarbeitet man beispielsweise anhand der SDGs die Wesentlichkeitsmatrix und ergänzt ggf. die Nachhaltigkeits-Ausrichtung. Als erste Basis, und für nicht berichtspflichtige Unternehmen, ist dies ausreichend.
  2. Als Leitlinie für den Nachhaltigkeitsbericht dient der DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) Standard. Hier werden Themen wie die Lieferketten, Ressourcenmanagement und die EU-Taxonomie gut mit abgebildet. Zusätzlich werden auch Teilaspekte aus den GRI-Kriterien mit abgebildet. Der DNK-Standard hat sich in Deutschland bewährt, mehr als 900 Unternehmen haben bereits danach ihren Nachhaltigkeitsbericht erstellt.
  3. International werden Nachhaltigkeitsberichte nach dem GRI (Global Reporting Initiative) Standard erstellt. Dieser sinnvoll, wenn Ihr Bericht auch über die deutschen Grenzen heraus wirken soll. Die GRI-Kriterien sind sehr umfangreich und werden laufend aktualisiert. Daher ist die Vorarbeit, um einen solchen CSR-Bericht zu erstellen, auch aufwendig – aber es lohnt sich, denn er schürft tief unter der Oberfläche und zeigt die Enrsthaftigkeit der Nachhaltigkeits-Ambitionen.

4. Zusammensetzung Team und Entscheidungsgremium

Erfahrungsgemäß arbeiten Nachhaltigkeits-Projektteams dann am besten, wenn ein Querschnitt aus den verschiedensten Unternehmensbereichen (vom Einkauf über Produktion bis Marketing, von Personal über IT  bis Controlling) vertreten ist. Denn beispielsweise die IT kann einen großen Teil zur CO2-Reduktion und Energieeinsparung beitragen …

Das Entscheidungsgremium sollte tatsächlich auch entscheidungsbefugt sein. Und entscheidungsfreudig! Damit die Vorschläge, Maßnahmen und Aktionen dann auch wirklich top down umgesetzt werden.

5. Festlegung Inhalte – Identifikation der Themen mit dem größten Impact

Unser beliebtes Beispiel: eine Spedition will nachhaltiger agieren. Und fängt dabei beim Papiersparen an, Umstellung auf digitale Korrespondenz, Papier beidseitig bedrucken, Umweltpapier nutzen … Alles sehr lobenswert, aber die Prüfung des Fuhrparks auf umweltfreundlichere Antriebe und Fahrzeuge hätte mit Sicherheit eine größere Wirkung (= Impact). Welche Themen den größten Impact haben, welche Nachhaltigkeits-Gebiete also angegangen werden sollten, wird in einer Wesentlichkeitsanalyse erarbeitet. Dabei sind die beiden Ansätze Inside-out und Outside-in zu beachten – gerade letzterer wird gern vergessen.  Dabei handelt es sich um die Betrachtung „Welche Wirkung hat mein unternehmerisches Handeln auf die Umwelt“ (Inside-out) und „Welche Wirkung hat die Umwelt auf mein unternehmerisches Handeln?“  (Outside-in). Extremwetter kann nicht nur Versicherungen betreffen, sondern auch andere Unternehmen. Migration wegen des Klimawandels kann beispielsweise die Nachfrage nach bestimmten Lebensmitteln anheizen, die in den Heimatländern gern gegessen werden.

6. Aufbau und Optik

Hier entscheidet jedes Unternehmen selbst. Hilfreich ist ein Raster, an dem man sich vorwärts arbeiten kann. Berichtet man nach DNK- oder GRI-Standard, so ergibt sich quasi schon ein „natürlicher“ Aufbau. Optisch kann und sollte der CSR-Bericht dem allgemeinen Corporate Design entsprechen. Ein „grüner Anstrich“ wirkt nur bemüht. Und natürlich sind auch Bilder zugelassen – wenn sie zur jeweiligen Textpassage passen. Der Nachhaltigkeitsbericht sollte gut lesbar sein, das ist eigentlich das Hauptanliegen. Strukturiert, mit Inhaltsverzeichnis, keine unübersichtliche Blei- und Zahlenwüste.

Gute Hilfestellung bieten CSR-Berichte anderer Unternehmen, am besten solcher, die schon seit einigen Jahren berichten. Alternativ und einfacher geht es, wenn man eine Agentur beauftragt, die schon Erfahrung in der Erstellung solcher Nachhaltigkeitsberichte hat. Eines aber bleibt Aufgabe im Unternehmen: die Infos und Kriterien „herbeizuschaffen“, die den Inhalt bilden.

7. Profi-Tipp für den perfekten CSR-Bericht

Es sind sogar drei Tipps, die media4nature hier für Sie hat – aus unserer Praxis, denn wir erstellen und unterstützen CSR-Berichte seit 2018:

  1. Ein CSR-Bericht ist nie fertig. Und 100 % Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele gibt es nicht. Es geht immer noch ein bißchen besser, es gibt immer noch etwas mehr zu tun … So ermöglichen beispielsweise neue Technologien künftig ganz andere ökologische Lösungen.
  2. Den perfekten CSR-Bericht gibt es nicht. Denn – siehe erstens. Aber perfekt muss er nicht sein, sondern authentisch. Ehrlich. Und zeigen, dass Ihr Unternehmen auf einem Nachhaltigkeits-Weg ist. Damit kommen wir  zu
  3. Fangen Sie – falls noch nicht geschehen – an!

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