Vorsicht bei Werbung mit „nachhaltig“ – ein aktuelles Urteil stellt klar: es gelten erhöhte Anforderungen an die Angaben, eine einfache Nennung reicht nicht. Das ist nach den Urteilen zur Werbung mit „klimafreundlich“ oder „CO2-Neutral“ wieder ein Schritt in die richtige Richtung, um Greenwashing zu unterbinden und den Verbraucher nachhaltig zu informieren.

Darum ging es im Urteil des OLG Bremen

Die Werbeaussagen des beklagten Unternehmens – eines Anbieters von Teesorten – in der Lebensmittelzeitung lauteten:

  • „nachhaltige xy“ (xy steht für die jeweilige Teesorte)
  • „ressourcenfreundlich“
  • „kurze Lieferwege“

Alle drei Aussagen stufte das Oberlandesgericht Bremen als Rechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß ein.

Werbung mit Aussage „nachhaltig“

Eine solche Aussage, ohne dass eine weitere Information erfolgt, wie und warum das Angebot „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ sein soll, ist nicht ausreichend. Das Gericht zieht den Vergleich zur Gesundheitswerbung – ähnlich seien hier nicht nur Schlagworte, sondern strengere Maßstäbe notwendig. Die Umwelt sei als wertvolles und schutzbedürftiges Gut anerkannt, das Umweltbewusstsein habe sich verstärkt, daher sei hier die Gefahr der Irreführung besonders groß.

Das OLG nennt es nicht explizit Greenwashing, wird aber sehr deutlich. Da der Begriff „nachhaltig“ nicht näher erläutert oder belegt sei, könne die Nachhaltigkeit nicht erkannt werden. „Ausgehend hiervon erweist sich die angegriffene Werbung, soweit sie eine Beschreibung aller drei Teesorten als „nachhaltig“ erkennen lässt, als irreführend. Denn die Werbung lässt nach dem maßgeblichen Gesamteindruck aus Sicht der angesprochenen Fachkreise keine hinreichende Benennung derjenigen Vorzüge erkennen, die die Auslobung der Nachhaltigkeit aus Sicht der Verfügungsbeklagten tragen soll.“ (Zitiert nach Urteilsdarstellung bei RA Dr. Bahr, OLG Bremen, Urt. v. 23.12.2022 – Az.: 2 U 103/22).

Werbung mit ressourcenfreundlich

Auch hier kritisierte das Gericht, dass diese Aussage blickfangmäßige Auslobung ohne Beleg dafür sei. Welche Ressource? Inwiefern ressourcenfreundlich?

Auslobung kurzer Lieferwege

Das beklagte Unternehmen hatte die kurzen Lieferwege mit der Beschreibung „Medley aus Deutscher Pfefferminze und Nanaminze“ dargestellt. Der Leser interpretiert diese Aussage in der Regel so, dass auch die Nanminze aus Deutschland käme. Dies ist aber nicht der Fall, sie kommt aus Nordafrika. Hier war ein geschickter Texter am Werk …

Im Zweifelsfall könnte man dies durchgehen lassen, im Gesamtbild mit den Punkten 1. und 2. erweckt es eher den Anschein einer bewusst herbeigeführten Fehlinterpretation. Oder anders ausgedrückt: von Greenwashing.

Werbung mit klimaneutral, nachhaltig, ökologisch wird immer genauer hinterfragt

Und das ist gut so! Denn je kritischer sowohl Verbraucher als auch Gerichte hinschauen, desto eher verschwinden Greenwashing-Versuche und desto mehr investieren Unternehmen in echte Nachhaltigkeitsaktivitäten.

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