„Prima, ich muss keine Nachhaltigkeitsberichte erstellen, die Pflicht wurde von der EU gekippt!“ – so freuten sich sicher viele Klein- und mittelständische Unternehmen Ende Februar 2026. Achtung, Falle, können wir hier nur warnen! Auch wenn keine Nachhaltigkeitsberichtspflicht nach CSRD mehr vorliegt, könnten fehlende ESG-Daten teuer werden.

BaFin prüft bei Kreditvergabeprozessen auch Bewertung der ESG-Risiken

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, BaFin, prüft im Rahmen der sogenannten § 44-Prüfung bei Kreditinstituten, ob die aufsichtsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Diese Vorschriften sind zum einen das Kreditwesengesetz KWG, aber auch die MaRisk.

Diese „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ gibt es inzwischen in der 7. Novelle, sie müssen seit 1. Januar 2024 umgesetzt sein. Mehrfach sind dort die ESG-Risiken genannt. Diese Risiken aus Environment, Social und Governance (also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) müssen vom jeweiligen Kreditinstitut für sein Geschäftsmodell untersucht, bewertet und im Risikomanagement entsprechend berücksichtigt werden.

Nicht nur die BaFin prüft, auch das Kreditinstitut selbst

Das gilt aber nicht nur für das Kreditinstitut selbst, sondern auch für die Kreditvergabe. Denn das ist ja eine der Hauptsäulen einer Bank. Steigen die Kreditausfälle, so macht das Kreditinstitut selbst Verluste. So prüfen Banken und Sparkassen seitdem neben den „klassischen“ Bonitätskriterien auch, inwieweit der potentielle Kreditnehmer seine ESG-Risiken bewertet und im Griff hat.

Beispiel: ein Unternehmen emittiert CO2 und kauft dafür Zertifikate. Hat dieses Unternehmen Prognosen, wieviele solcher Zertifikate es in der Zukunft benötigt? Hierzu gehört z.B., ob es eine Strategie zur Reduktion der CO2-Emissionen hat, die schlüssig ist. Oder einfach hochrechnet. Desweiteren müsste die Entwicklung des Preises für CO2-Zertifikate einbezogen sein. Hier waren Werte für die kommenden Jahre festgelegt – das „Prinzip Hoffnung“, dass die noch gekippt werden, akzeptiert sicher kein Prüfer.

Nachhaltigkeit und ESG-Daten bei Kreditverhandlung mit Bank wichtiges Thema

Über ein Drittel, nämlich 37 % der großen Mittelständler wurden 2024 während der Kreditverhandlungen mit ihrer Bank nach den Nachhaltigkeitswerten und ESG-Daten gefragt – inwieweit sie im Risikomanagement und den Prognosen zur Geschäftsentwicklung berücksichtigt sind. Und auch bei Kleinunternehmen bis 49 Mitarbeitenden musste bereits ein Viertel hier Farbe bekennen.

Folgen können schlechtere Kreditkonditionen bis hin zur Ablehnung des gewünschten Darlehens sein.Es lohnt sich also auch für KMU, sich die eigenen ESG-Werte anzuschauen und mit in die Businesspläne einzubeziehen.

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