Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung – dieses „Wortungetüm“ entstand auf EU-Ebene und löst das CSR-RUG (deutsches CSR-Richtlinienumsetzungsgesetz) ab.
Hier steht CSR für Corporate Sustainablility Reporting Directive, die erst für 2021 angekündigt war, und im Sommer 2022 finalisiert wurde. Diese trifft EU-weit Unternehmen, die genauen Berichts-Standards wurden im Oktober 2022 (allgemeiner EU-Standard) und Oktober 2023 (Standard für KMU und branchenspezifische Ergänzungen) verabschiedet.
Update 02/2025: Die Anforderungen und Vorgaben sollen drastisch gelockert werden, sowohl was die berichtspflichtigen Unternehmen (circa 80 % sind dann nicht mehr betroffen, vor allem die kleineren Unternehmen) als auch die Terminschiene (Berichtspflicht ab 2026 oder 2027 verrschiebt sich jeweils um 2 Jahre) betrifft. Dieser Entwurf der EU-Kommission geht nun in die Beratung und Prüfung, danach Verabschiedung.
Ursprünglich war verabschiedet – berichtspflichtig wären gewesen:
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- ab dem Geschäftsjahr 2024
alle Unternehmen, die der NFRD unterliegen (Non Financial Reporting Directive) - ab dem Geschäftsjahr 2025
alle Unternehmen, die 2 dieser 3 Kriterien erfüllen: Anzahl Mitarbeiter > 250, Gesamtvermögen > 25 Mio. Euro, Nettoumsatz > 50 Mio. Euro - ab dem Geschäftsjahr 2026 (optional 2028)
all gelisteten KMU, die 2 dieser 3 Kriterien erfüllen: Anzahl Mitarbeiter 10 bis 250, Gesamtvermögen 450 T Euro bis 25 Mio. Euro, Nettoumsatz 900 T Euro bis 50 Mio. Euro
- ab dem Geschäftsjahr 2024
Dabei wurde der Zeitplan mehrmals aufgeweicht und greift stufenweise.
Inhaltlich werden die zu berichtenden ökologischen Themen durch die EU-Taxonomie bestimmt, ein Klassifizierungssystem, das vorgibt, welche Wirtschaftsaktivitäten laut Europäischer Kommission als „ökologisch nachhaltig gelten“. Die EU-Taxonomie ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Im nächsten Schritt wurden nun die Kriterien und Klassifizierungen erarbeitet, um die „soziale Nachhaltigkeit“ messbar und damit berichtbar zu machen.
Da immer mehr Unternehmen, aber auch Kommunen, betroffen sind und selbst „klimaneutral“ werden möchten, müssen sie dies auch bei den Partnern, mit denen sie zusammenarbeiten, einfordern. Deswegen sollten sich auch schon jetzt Unternehmen, die aktuell (noch) nicht unter die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung fallen, darauf einstellen. Und entsprechende Nachweise und Informationen bereithalten.
Für die Berichte gibt es verschiedenen Berichtsstandards, für international agierende Unternehmen bietet sich GRI an, deutsche Unternehmen nach DNK, häufig reicht auch ein Bericht auf Basis der SDG.