Bis zum 27. September sind es nur noch 5 Tage! Aber viele Unternehmen scheinen entweder noch nicht alles umgesetzt zu haben, oder sie ignorieren schlichtweg die Vorgaben der EmpCo-Richtlinie beziehungsweise die Erweiterungen des UWG, die ab diesem Stichtag rechtsverbindlich gelten!
Verbot von Greenwashing ab Ende September ohne Übergangsfrist: signifikanter Anteil Unternehmen hat Handlungsbedarf
Ab 27.9.2026 gilt ein gesetzliches Verbot von täuschenden oder irreführenden Aussagen zu Umwelt und Nachhaltigkeit gegenüber Konsumenten, also B2C. Noch im August verstießen laut einer von media4nature beauftragten Studie 51 % der untersuchten Unternehmen und Websites gegen die dann geltenden rechtlichen Vorgaben. Bis zum Stichtag hat ein Verstoß keine Konsequenzen, danach drohen empfindliche Geldbußen bis zu 4 % des Jahresumsatzes.
Die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo, wird in Deutschland hauptsächlich durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG, umgesetzt. Ziel ist es, Greenwashing zu verhindern und die Verbraucher vor täuschenden Aussagen zu schützen. EmpCo wurde bereits 2024 verabschiedet, Unternehmen hatten also über 2 Jahre Zeit, sich auf die Regelungen vorzubereiten.
51 % der untersuchten Unternehmen verhielten sich im August noch nicht gesetzeskonform
Im Rahmen der Studie wurden 578 Unternehmens-Websites untersucht und dabei 476 Dokumente / Sites mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen verifiziert. 36 % hielten alle Vorgaben ein, 51 % verletzten die Vorgaben. Prominente Beispiele waren damals nahkauf, allnatura und Hornbach.
- Die häufigste Fehlerquelle waren pauschale Umweltaussagen ohne Erläuterung, wie „klimaneutral“ oder „umweltschonend“.
- Auch Vergleiche ohne Nennung, worauf sie sich beziehen, und Superlative bergen ein hohes Verstoßrisiko.
- Völlig untersagt sind eigene, selbst entworfene Nachhaltigkeitssiegel. Deswegen müssen beispielsweise Verpackungen mit aufgedrucktem eigenem Nachhaltigkeitssiegel bis 26. September 2026 aufgebraucht, überklebt oder aus dem Verkehr genommen sein.
- Sobald Unternehmen eigene Nachhaltigkeitsaussagen treffen, ist das Risiko eines Verstoßes eklatant hoch. Mehr als jeder zweite kommunizierende Akteur in der Studie patzte bei der Umsetzung.
- Eine Bewerbung von „klimaneutral“, das durch Zertifikate oder Ausgleich erreicht wurde, ist ab Ende September nicht mehr zulässig. Auch hier fanden sich viele Verstöße.
Allein die Farbe Grün macht noch keine Nachhaltigkeit aus, eine CO2-Kompensation keine Klimafreundlichkeit, ein recycelbarer Flaschenverschluss keinen umweltfreundlichen Inhalt. Unsere Empfehlung: alle Unternehmen, die etwas zum Thema Umwelt und Nachhaltigkeit zum Beispiel bei ihren Produkten und auf ihren Websites erwähnen, sollten ihre Aussagen und Darstellungen prüfen. Denn es gibt keine Übergangsfrist, bei einem Verstoß ist es ab Ende September kein Fehltritt mehr, sondern kann richtig teuer werden!
Kurz vor dem Stichtag offenbart ein Gang durch den Supermarkt immer noch Handlungsbedarf
Die eigene Beobachtung unseres Agenturchefs, Magnus Herkner Hetz, war im nahe gelegenen Supermarkt 1 Woche vor dem Stichtag ernüchternd. Vor allem Verpackungen sind betroffen: hier prangen immer noch selbst kreierte Nachhaltigkeitssymbole und -siegel, es findet sich das „umweltfreundlich“ ohne Beleg usw.
media4nature hat hier eine EmpCo-Übersichtsseite angelegt, mit vielen Tipps und Beispielen. Damit Ihre Nachhaltigkeitskommunikation erstens auch nach dem 27.9. zulässig ist, und zweitens vor allem die Verbraucher überzeugt!
Wenn Sie das Ganze lieber live erleben wollen: Magnus Herkner Hetz gibt am 8. Oktober auf einer IHK-Veranstaltung zur rechtssicheren Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation in Nürnberg Handlungsempfehlungen für die Praxis.
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