Wer bis jetzt Nachhaltigkeit für einen vorübergehenden Trend oder „nur ein Marketing-Thema“ gehalten hatte, muss umdenken. Denn die EU-Klimataxonomie nimmt sehr viel mehr Unternehmen in die Pflicht. Nämlich in die Pflicht zur Nachhaltigskeitsberichterstattung. Das bedeutet, nicht nur dem Konsumenten, sondern allen Stakeholdern und für alle Unternehmensaspekte die Umsetzung / Einhaltung der drei Nachhaltigkeitsstandards Enviroment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Aufsichtsstrukturen) offenzulegen.

Aus NFRD wird CSRD

Bisher galt als Grundlage unter anderem für die CSR-Berichtspflicht die Non-Financial Reporting Directive, kurz NFRD. 2014 verabschiedet, wurde sie in nationales Recht übertragen und verpflichtete bestimmte Unternehmen zur Erstellung eines CSR-Berichtes. Irreführend war die Bezeichnung „nicht-finanzielle Berichterstattung“ – so sah es aus, als wären die berichtspflichtigen Themen ohne finanzielle Auswirkungen. Dabei birgt die Nichteinhaltung der ESG beträchtliche finanzielle Risiken!

Die EU-Klimataxonomie beinhaltet nun eine Richtlinie namens Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD. Schon in der Bezeichnung wird deutlich – es geht um die unternehmerische Veranwortung. Diese beinhaltet auch finanzielle Risiken, zum Beispiel Haftungsrisiken und fehlende Investoren / Kreditwürdigkeit wegen Umweltschädigung, oder Menschenrechtsverletzung.

Wesentlich mehr Unternehmen berichtspflichtig

Bisher waren EU-weit rund 11.000 Unternehmen berichtspflichtig. Künftig werden es knapp 50.000 sein! Denn die Nachhaltigkeits-Berichtserstattungs-Pflicht CSRD wird auf alle Großunternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, und alle börsennotierten Unternehmen ausgeweitet. Sie müssen detaillierte Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einhalten, so der im April vorgelegte Entwurf der EU-Richtlinie CSRD.

Ziel der neuen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten sollen gefördert werden. Salopp gesagt: nicht nachhaltigen Wirtschaftaktivitäten soll der Geldhahn zugedreht werden. Im Konsumentenbereich spielt die Nachhaltigkeit eines Produktes inzwischen eine große Rolle bei der Kaufentscheidung – bei den Investitionen (noch) nicht. Hier fehlt es vor allem an Informationen und Transparenz. Das zieht sich durch: vom privaten Anleger, der nicht weiß, was mit seinem Bank-Festgeld finanziert wird, bis hin zum Großinvestor, dessen Gelder beispielsweise den Abbau von fossilen Energieträgern fördern. Auch die oft am Zeitgeist und an Marketingtrends ausgerichtete selektive Darstellung und Hervorhebung nachhaltiger Einzelaspekte und -versprechen soll aufgedeckt werden.

Dann kann sich z.B. der Großinvestor Blackrock, der derzeit durch massive Werbeschaltung in den sozialen Medien auffällt, nicht mehr hinter seiner Werbeaussage „wir investieren ja so nachhaltig“ verstecken. Denn, wie das NGO Urgewald aufzeigte, finanziert Blackrock munter weiter vor allem Kohleunternehmen. „Der weltgrößte Vermögensverwalter versichert, er habe eine Nachhaltigkeitsstrategie und engagiere sich für den Klimaschutz. Wer näher hinschaut, sieht ein grünes Mäntelchen und nicht viel darunter.“

Blackrock_Ad_Twitter

Die Richtlinie soll also dafür sorgen, dass Finanzunternehmen, Anlegern sowie dem breiteren Publikum vergleichbare und verlässliche Angaben zum Thema Nachhaltigkeit zur Verfügung gestellt werden. Dabei umfasst sie wirtschaftliche Tätigkeiten von circa 40 % der börsennotierten Unternehmen in Sektoren, auf die fast 80 % der direkten Treibhausgasemissionen in Europa entfallen.

Strittige Punkte

Derzeit werden die einzelnen Kriterien und ein Klassifizierungssystem dazu erarbeitet. Dabei herrscht z.B. Uneinigkeit, ob Atomkraft „sauber“ ist – im Sinne CO2-Ausstoß ja, im Sinne Wirkung auf die Umwelt nein. Im Sinne Atomausstieg ist Deutschland gegen Atomkraft, Frankreich dagegen will seine Kernkraftwerke nicht benachteiligt sehen.

Bisheriger CSR-Report nicht ausreichend bei Nachhaltigkeitsberichterstattung

Viele Unternehmen, teils aus gesetzlicher Verpflichtung, teils freiwillig, berichten heute schon mittels eines CSR-Reports. Aktuell gibt es keine verbindlichen Vorgaben, wie ein solcher CSR-Bericht auszusehen hat. Zur Erstellung sind (bis jetzt) alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen verpflichtet, die im Schnitt eines Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeitende haben und deren Umsatzerlöse sich auf mehr als 40 Millionen Euro belaufen oder deren Bilanzsumme bei mehr als 20 Millionen Euro liegt. Wie gesagt, die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betrifft nun wesentlich mehr Unternehmen: die Mitarbeitergrenze liegt bei 250 Mitarbeitenden, jede Rechtsform und nicht nur die AG wird erfasst.

Wie geht es weiter? Warum sind Banken, Sparkassen, Finanzberater, Versicherungen besonders betroffen? Und was gilt anstelle des bisherigen CSR-Reports? Hier geht´s zum zweiten Teil ….

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