CSR stand lange Jahre für Corporate Social Responsibility. Und bedeutet „unternehmerische Gesellschaftsverantwortung“. Inzwischen wird das Kürzel auch als Corporate Sustainability Report verwendet.

Seit 2017, mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, haben börsennotierte Unternehmen und große Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit einer Bilanzsumme größer 20 Mio. Euro oder Umsatzerlöse größer 40 Mio. Euro im Jahr und zugleich mehr als 500 Mitarbeitern eine Berichtspflicht zu CSR / Nachhaltigkeit zusätzlich zu ihren Finanzberichten. Auf freiwilliger Basis kann jedes Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.

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Die EU-Taxonomie hat diese Berichtspflicht Nachhaltigkeit stark erweitert. Sie betrifft:

  • ab dem Geschäftsjahr 2024
    alle Unternehmen, die der NFRD unterliegen (Non Financial Reporting Directive)
  • ab dem Geschäftsjahr 2025
    alle Unternehmen, die 2 dieser 3 Kriterien erfüllen: Anzahl Mitarbeiter > 250, Gesamtvermögen > 25 Mio. Euro, Nettoumsatz > 50 Mio. Euro
  • ab dem Geschäftsjahr 2026 (optional 2028)
    all gelisteten KMU, die 2 dieser 3 Kriterien erfüllen: Anzahl Mitarbeiter 10 bis 250, Gesamtvermögen 450 T Euro bis 25 Mio. Euro, Nettoumsatz 900 T Euro bis 50 Mio. Euro

Aktuelle Infos zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung.